Kreditzweitmarktgesetz: Geänderte Fristen zur Einreichung von Unterlagen

vom 23. Januar 2024

Die BaFin informiert heute über Änderungen im Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG), das am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

Unternehmen, die Kreditdienstleistungen gemäß dem Gesetz erbringen möchten, haben sieben Wochen ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit für die Absichtsanzeige. Die Einreichungsfrist für weitere Angaben und Unterlagen soll laut Gesetz ebenfalls nach sieben Wochen ablaufen, was vom Gesetzgeber so allerdings nicht intendiert war. Vielmehr war eine Staffelung der Fristen gewünscht.

Die BaFin akzeptiert daher die Einreichung weiterer Angaben und Unterlagen nunmehr bis spätestens 5. April 2024, was der beabsichtigten Frist von 14 Wochen entspricht.

Für die Absicht, Kreditdienstleistungen über den 29. Juni 2024 hinaus zu erbringen, ist aber in jedem Fall eine Anzeige bis spätestens 16. Februar 2024 erforderlich. Unternehmen, die vor Inkrafttreten des KrZwMG erlaubnisfreie Kreditdienstleistungen erbracht haben, dürfen dies bis zum 29. Juni 2024 ohne Erlaubnis fortsetzen. Es gibt auch Übergangsfristen und Bearbeitungsfristen für Anträge.

Die BaFin betont die Wichtigkeit, Anzeigen und Unterlagen frühzeitig und vollständig einzureichen, um eine schnelle Rückmeldung der Aufsicht zu ermöglichen und die Qualität der Unterlagen sicherzustellen.

Bitte beachten Sie den exakten Wortlaut der Meldung: BaFin – Aktuelles – Kreditzweitmarktgesetz: BaFin weist auf geänderte Einreichungsfristen …

NPL RiskNews: Kreditzweitmarktgesetz, ESG-Event, Whistleblower-Gesetz

vom 24. August 2023

Fragebogen ausfüllen: NPL-Barometer Sommer 2023

vom 17. August 2023

Zum Fragebogen

Ihre Beiträge helfen dabei, eine zuverlässige Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation zu gewährleisten.

Die aktuelle Lage geopolitischer und ökonomischer Herausforderungen hat sich in den letzten Monaten durch die hohe Inflation, die Zinswende und die wirtschaftliche Entwicklung weiter verschärft. Diese Auswirkungen auf die Kreditlandschaft nehmen wir mit unserer Umfrage gezielter in den Blick.

Dieses Mal richten wir unseren Fokus nicht nur auf Kreditinstitute, sondern integrieren auch Investoren/Kreditkäufer, Kreditservicer und Auskunfteien in unsere Umfrage.

Im Dezember 2022 haben wir das letzte NPL-Barometer veröffentlicht, das bereits eine Zunahme von Kreditausfällen prognostizierte, wenn auch in geringerem Umfang als zu Beginn der Corona-Pandemie. Seitdem haben sich die Bedingungen weiterhin rasant verändert. Im ersten Quartal 2023 betrug der NPL-Bestand in Deutschland laut EBA insgesamt 31,8 Milliarden Euro, was einer Zunahme um 800 Millionen Euro zum vorherigen Quartal entspricht. Besonders groß war der Anstieg im Bereich Corporate Real Estate. Die NPL-Quote, also der Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen, lag bei 1,1% und ist damit im Vergleich zum Vorquartal stabil geblieben, was auf eine gestiegene Kreditvergabe zurückzuführen ist.

Nun sind wir gespannt auf Ihre persönliche Bewertung. Wie haben sich die Risikoindikatoren in Ihrem Kreditinstitut bzw. Unternehmen geändert? Basierend auf Ihren Antworten erstellen wir das NPL-Barometer Sommer 2023. Dieses zeigt an, ob der deutsche Markt für notleidende Kredite (Non-performing Loans, NPLs) schrumpft, stabil bleibt oder wächst.

Das Projekt ist eine Kooperation zwischen der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing und der Frankfurt School of Finance & Management.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Erhebung teilnehmen und den Fragebogen ausfüllen. Bitte teilen Sie diesen auch mit Ihren relevanten Kolleginnen und Kollegen. Die Teilnahme dauert etwa 10 – 15 Minuten.

Neben den klassischen Fragen zum NPL-Markt untersuchen wir dieses Mal speziell die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Gibt es schon Frühwarnindikatoren, die in den Kreditinstituten, Kreditkäufern, Kreditservicern und Auskunfteien zu erkennen sind?

Die Ergebnisse werden voraussichtlich im September veröffentlicht. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten natürlich eine detaillierte Auswertung. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Beteiligung.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Sommer und freuen uns auf die Ergebnisse des NPL-Barometers!

Ihre
Prof. Dr. Christoph Schalast



Vorsitzender des Beirats der BKS
Professor für Mergers & Acquisitions, Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt School of Finance & Management
Rechtsanwalt und Notar

  Jürgen Sonder



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