Im Rahmen der Tätigkeit der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) entfalten aktuell drei spezialisierte Arbeitsgruppen (AG) eine zentrale Wirkung für die Weiterentwicklung des deutschen Kreditzweitmarktes. Die BKS-Mitglieder, in ihrer Rolle als Teilnehmer, engagieren sich aktiv, je nach Erfahrung und Interesse, in einer oder mehrehren AGs. Jede dieser Gruppen verfolgt dabei ein eigenes Ziel – sei es Praxis, Standardisierung oder Regulierungsfragen – und adressiert spezifische Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Regulatorik und NPL-Marktentwicklung ergeben.
Gemeinsame BDIU-BKS Arbeitsgruppe zum Kreditzweitmarktgesetz
Die erste gemeinsame Arbeitsgruppe wurde vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und der BKS ins Leben gerufen, um die Umsetzung des seit 30. Dezember 2023 geltenden Kreditzweitmarktgesetzes (KrZwMG) zu begleiten. Diese Kooperation baut auf der bereits im Gesetzgebungsverfahren bewährten Zusammenarbeit beider Verbände auf und institutionalisiert den regelmäßigen Austausch. Nach einem virtuellen Auftakt im April 2025 fand die erste Präsenzsitzung im Mai 2025 am Rande des BDIU-Kongresses statt. Die Gruppe trifft sich quartalsweise, wobei Präsenz- und Onlineformate kombiniert werden. Im Fokus der Arbeit stehen die drängenden Fragen zu den praktischen Herausforderungen nach dem Inkrafttreten des KrZwMG, dessen Vorschriften die EU-Kreditzweitmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt hat. Dadurch werden neue Vorgaben für den Handel mit notleidenden Krediten etabliert. Diskutiert werden insbesondere die Erfahrungswerte im Umgang mit den neuen regulatorischen Anforderungen, die Ausgestaltung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), komplexe Reporting-Pflichten und die Auslagerung von Prozessen an Dritte. Die Arbeitsgruppe bietet den rund 450 Mitgliedern beider Verbände einen erheblichen Mehrwert, indem sie Fachwissen bündelt und eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Politik und Aufsicht ermöglicht. Mitglieder können sich aktiv einbringen und profitieren von aktuellen Marktdaten, Erfahrungen, Einblicken in die europaweite Umsetzung der NPL-Richtlinie und dem professionellen Austausch mit Experten.
Gemeinsame DKS-BKS Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Musterverträgen
Eine weitere Arbeitsgruppe setzt eine frühere Kooperation zwischen der Deutschen Kreditmarkt-Standards (DKS) und der BKS fort und widmet sich der Entwicklung und kontinuierlichen Aktualisierung von Musterverträgen für den NPL-Markt. Die bereits 2024 aktualisierten Muster für die NPL-Kaufverträge haben sich als wertvolles Instrument für die Marktakteure erwiesen, um die regulatorischen Anforderungen effizienter zu erfüllen und Transaktionen zu standardisieren. Der Auftakt der gemeinsamen AG erfolgte am 14. April 2025 mit einem digitalen Kickoff-Call, an dem 14 Fachleute aus dem Banken-, Dienstleistungs-, Investorenbereich und Rechtsanwaltkanzleien teilnahmen. Ziel der AG ist es, die Vertragsinhalte mit Blick auf die neuen Vorschriften des KrZwMG systematisch anzupassen und praxistaugliche Lösungen für die Marktteilnehmer bereitzustellen. Die Prioritätenliste umfasst 20 Vertragsarten und Leitfäden, darunter revolvierende Verträge für besicherte und unbesicherte Forderungen sowie Leitfäden für das Reporting gegenüber Bundesbank und BaFin. Ein besonderer Fokus liegt auf der Harmonisierung von Vertragsklauseln, der Integration digitaler Prozesse und der Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen. Die Arbeitsgruppe setzt damit ein klares Signal für branchenweite Kooperation: Durch die Bündelung von Expertise sollen praxisnahe Lösungen entstehen, die sowohl regulatorische Vorgaben als auch betriebswirtschaftliche Effizienz berücksichtigen. Die entwickelten Musterverträge stehen exklusiv den Mitgliedern beider Verbände zur Verfügung und dienen als Referenz für den Informationsaustausch gegenüber den Aufsichtsbehörden. Durch die Standardisierung sollen Transaktionskosten gesenkt, die Rechtssicherheit erhöht und die Marktliquidität gestärkt werden.
AG Regulierung: Klärung offener Fragen zum Kreditzweitmarktgesetz
Die AG Regulierung hat sich der Klärung offener Rechts- und Auslegungsfragen rund um das KrZwMG verschrieben. Im April 2025 übermittelte die BKS eine strukturierte Liste offener Fragen an die BaFin. Anlass war der weiterhin bestehende Klärungsbedarf trotz bereits veröffentlichter Übersichten und FAQs auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde. Die Anfrage konzentriert sich auf fünf zentrale Themen: die Notwendigkeit und Ausgestaltung von Eintragungen im Handelsregister, Anforderungen an Auslagerungsvereinbarungen, Qualifikationsanforderungen für Vertreter nach § 9 KrZwMG, die Anwendbarkeit des Gesetzes auf Folgetransaktionen bei vor dem 30.12.2023 erworbenen Portfolios sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Fristversäumnissen. Besonders relevant ist die Frage, ob das Gesetz auch auf Weiterveräußerungen von Kreditportfolios Anwendung findet, deren Ersterwerb vor Inkrafttreten des KrZwMG erfolgte. Die AG Regulierung strebt zudem einen persönlichen Austausch mit der BaFin an, um die Interessen der Branche gezielt einzubringen und praxisorientierte Lösungen zu erarbeiten.
Insgesamt leisten die drei Arbeitsgruppen der BKS einen entscheidenden Beitrag zur Professionalisierung, Standardisierung und Rechtssicherheit im deutschen Kreditzweitmarkt. Sie bündeln die Expertise der Branche, fördern den Dialog mit der Aufsicht und schaffen praxisnahe Instrumente, die den BKS-Mitgliedern einen nachhaltigen Mehrwert bieten.