News & Pressemitteilungen

Aktuelle Entwicklungen aus den BKS-Arbeitsgruppen 

Im Rahmen der Tätigkeit der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) entfalten aktuell drei spezialisierte Arbeitsgruppen (AG) eine zentrale Wirkung für die Weiterentwicklung des deutschen Kreditzweitmarktes. Die BKS-Mitglieder, in ihrer Rolle als Teilnehmer, engagieren sich aktiv, je nach Erfahrung und Interesse, in einer oder mehrehren AGs. Jede dieser Gruppen verfolgt dabei ein eigenes Ziel – sei es Praxis, Standardisierung oder Regulierungsfragen – und adressiert spezifische Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Regulatorik und NPL-Marktentwicklung ergeben.  Gemeinsame BDIU-BKS Arbeitsgruppe zum Kreditzweitmarktgesetz Die erste gemeinsame Arbeitsgruppe wurde vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und der BKS ins Leben gerufen, um die Umsetzung des …
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Zwischen Regulierung und Marktchancen: Das Kreditzweitmarktgesetz aus Sicht der Verkäufer

Mit dem Inkrafttreten des Kreditzweitmarktgesetzes (KrZwMG) am 30. Dezember 2023 hat sich das regulatorische Umfeld für den Verkauf…
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BKS-Jahrespublikation 2025 erschienen

Die neue BKS-Jahrespublikation 2025 ist erschienen und steht ab sofort als Print- und Online-Version zur Verfügung. In mehr als einem Dutzend fundierter Fachbeiträge analysieren namhafte Expertinnen und Experten die aktuelle Entwicklung des NPL-Marktes, den wirtschaftlichen und politischen Rahmen sowie die wichtigsten regulatorischen Änderungen und technologischen Trends. Die Publikation bietet Orientierung zu Themen wie Digitalisierung, Auswirkungen neuer EU-Richtlinien, Immobilien- und Unternehmensinsolvenzen sowie Chancen und Herausforderungen im Risikomanagement. Fachleute aus Banken, Finanzdienstleistungen und dem Kreditrisikomanagement erhalten einen praxisnahen Überblick über zentrale Marktdynamiken und Handlungsempfehlungen – unter anderem von Referenten renommierter Unternehmen wie PRA Group, STP Business Information, Deutsche Kreditbank, Advisense, Regis24 und …
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BGH bestätigt: Inkassokosten bei Konzerninkasso als ersatzfähiger Verzugsschaden anerkannt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Februar 2025 in einem bedeutenden Musterfeststellungsverfahren (VIII ZR 138/23) entschieden.
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