Code of Conduct & Streitschlichtung

Präambel

Die Mitglieder der Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) haben im Jahre 2008 einen Code of Conduct verabschiedet, mit dem sie sich selbst zur Einhaltung von Bearbeitungsstandards verpflichten. Mit dem vorliegenden Code of Conduct stellt die BKS eine gemeinsame Grundlage für verantwortungsvolles, unternehmerisches Handeln zur Verfügung und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt zu reagieren sowie sich den Herausforderungen der gesellschaftlichen Verantwortung zu stellen. Der Code of Conduct soll daher den Interessen der BKS und ihrer Mitgliedsunternehmen an fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen.

Aufgabe
Zwischen globalem Handel und nationalen Anforderungen

  • Die BKS vertritt die Interessen von Kredit- (Forderungs-)Käufern in Deutschland.
  • Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Finanzwirtschaft.
  • Wir sind überzeugt, dass die Refinanzierung der Kreditinstitute wichtig für den Bestand des Finanzmarkts Deutschland ist.
  • Mit der Förderung einer professionellen Gestaltung des Kreditverkaufs sowie der anschließenden Bearbeitung von Non-performing Loans (NPLs) durch den Kreditkäufer selbst oder ein angeschlossenes Inkassounternehmen (Servicer) wird sowohl für den Kreditgläubiger als auch den Kreditnehmer ein Mehrwert geboten.
  • Wir geben der Branche der Kreditkäufer eine Stimme, tragen zum Funktionieren dieses wichtigen Marktes bei und definieren Qualitätsstandards für das Agieren der Kreditkäufer.

Wir treten für eine weitestgehend freie Finanzwirtschaft ein, die sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus mittels Vereinigungen wie der BKS selbst reguliert.

Gesetze
Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist Basis jeden Handels.

  • Die Einhaltung der geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen bildet den Grundstein des wirtschaftlichen Handelns unserer Mitglieder.
  • Jeder Marktteilnehmer soll seine Chancen auf dem deutschen Markt wahrnehmen können, wenn er die Gesetze und Werte dieses Landes achtet.
  • Die Rechte der Kreditnehmer/Schuldner und involvierter Dritter sind genauso unbedingt zu beachten wie die Rechte der Gläubiger.
  • Gesetzesverstöße durch Mitglieder der BKS werden nicht akzeptiert.
  • Dem Datenschutz und dem Bankgeheimnis werden seitens des BKS und seiner Mitglieder eine besondere Bedeutung beigemessen.
  • Die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung sind für die BKS und ihre Mitgliedsunternehmen ein Kernanliegen. Bei der Erhebung, Speicherung, und Verarbeitung von Kreditnehmern/Schuldnern-Daten wird auf größtmögliche Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit geachtet. Es werden nur Daten verarbeitet, die für die Ausführung der Tätigkeit unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus verpflichten sich die BKS und die Mitgliedsunternehmen, den Grundsätzen der Transparenz, der Datenvermeidung und -sparsamkeit in besonderer Weise nachzukommen.
  • Die BKS-Mitglieder orientieren ihr Handeln an allgemeingültigen moralischen Prinzipien und Werten, insbesondere an Transparenz, Integrität, Rechtschaffenheit, Offenheit sowie Nichtdiskriminierung des Geschlechts und Alters, der Rasse, der Religion oder Weltanschauung und der ethnischen Herkunft.

Mitglieder
Als Gruppe sind wir stark

  • Die Mitglieder können darauf vertrauen, dass die BKS ihre Interessen im Meinungsbildungsprozess bei allen relevanten Institutionen vertritt.
  • Wir betrachten es als unsere Pflicht, uns von unseriösen Marktteilnehmern deutlich abzugrenzen, den guten Ruf unserer Branche zu wahren und weiter auszubauen.
  • Die Mitglieder der BKS verschreiben sich über die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen hinaus den in der Bundesvereinigung definierten Qualitätsstandards für den Ablauf von NPL-Verkäufen und deren anschließende Bearbeitung.
  • Wir akzeptieren keine Verstöße von Mitgliedern gegen unsere geltenden Standards und Regeln.

Kreditnehmer/Schuldner und Sicherheitengeber
Wo Rechte sind, gibt es auch Pflichten

  • Nicht nur der Respekt vor dem Mitmenschen gebietet es den BKS-Mitgliedern stets danach zu streben, eine einvernehmliche Lösung mit den Kreditnehmern/Schuldnern und Sicherheitengebern zu finden:
  • Wir sind überzeugt, dass ein kooperativer Weg der wirtschaftlich sinnvollste für alle Seiten ist.
  • Die Kreditnehmer/Schuldner und Sicherheitengeber können sicher sein, dass sie von BKS-Mitgliedern bei der Suche nach Ablöse-/Umschuldungsmöglichkeiten für ihren Kredit/die gestellte Sicherheit unterstützt werden.
  • Ist die Sicherheitenverwertung, insbesondere die Veräußerung eines Sicherungsobjekts, der einzige Weg zur Kredit- bzw. Forderungsablösung, wird das BKS-Mitglied selbstverständlich bei der bestmöglichen Vermarktung/-wertung zur Seite stehen.
  • Wir betrachten es aber als die Pflicht eines Kreditnehmers/Schuldners, Verantwortung für seine Situation und sein bisheriges Handeln zu übernehmen. Er soll für konstruktive Lösungsvorschläge zur Bereinigung seiner Schulden offen sein und an Vereinbarungen aktiv mitarbeiten. Getroffene Vereinbarungen müssen auch von seiner Seite eingehalten werden.

Bearbeitungsprozesse
Qualität ist messbar

  • Verständnis, Respekt und Offenheit füreinander erwarten wir von allen an NPL-Transaktionen beteiligten und betroffenen Personen – vom Gläubiger, Kreditverkäufer, Käufer, Servicer und Kreditnehmer/Schuldner.
  • Sofern sich Kreditnehmer/Schuldner fachkundig vertreten lassen, wird dieser Vertreter selbstverständlich zur Erarbeitung einer raschen, einvernehmlichen Lösung eingebunden.
  • Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus definiert die BKS folgende Prozessstandards bei der Bearbeitung von Krediten/Forderungen:
  • Der Forderungskäufer oder dessen Servicer informiert den Kreditnehmer/Schuldner zeitnah schriftlich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über den Übergang der Forderung.
  • Der Forderungskäufer oder dessen Servicer stellt sich dem Kreditnehmer/Schuldner schriftlich vor und benennt Kontaktpersonen und Kontaktdaten.
  • Unmittelbar nach Einarbeitung in das konkrete Forderungsengagement setzt sich der Forderungskäufer oder dessen Servicer mit dem Kreditnehmer/Schuldner (oder zuständigen Vertreter) in Verbindung, um im persönlichen oder telefonischen Gespräch das weitere Vorgehen zu erörtern.
  • Der Forderungskäufer und dessen Servicer werden die einer Grundschuld (abstrakten Sicherheit) zugrundeliegende Sicherungsabrede uneingeschränkt beachten und sich nicht darauf berufen, sie hätten von der Sicherungsabrede nichts gewusst.
  • Zwangsmaßnahmen erfolgen nur und erst dann, wenn keine anderen erfolgversprechenden, zeitnahen Lösungsmöglichkeiten bestehen.
    Ethische Grundverhaltensregeln werden seitens des Forderungskäufers und dessen Servicers beachtet.