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Seriosität und Verantwortung
Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche oder juristische Person werden, die überwiegend mit dem Erwerb, dem Handel, der Verwaltung oder Verwertung leistungsgestörter Darlehen beruflich betraut ist und diese nicht nur überwiegend als Ersteigentümer der Darlehensforderung innehat. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen der Vereinigung bekennt und diese durch seine Beiträge fördern will. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
Das Präsidium hat beschlossen, Anträge auf Mitgliedschaft vorrangig von solchen Unternehmen zu akzeptieren, die als Premium-Quality-Anbieter im deutschen Markt aktiv sind.
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos an den Präsidenten oder die Geschäftsstelle gerichtet werden.