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Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied der BKS

Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) ist seit 2007 die Stimme des deutschen Marktes – sie gestaltet Rahmenbedingungen, verbindet Märkte und setzt Standards für Investoren, Servicer, Banken und Berater.

Das Netzwerk

Mitglieder entlang der gesamten NPL-Wertschöpfungskette

Zum Mitgliederverzeichnis

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Schultze & Braun
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Experian
Regis24
Deutsche Kreditmarkt Standards

Warum Mitglied werden

Was eine Mitgliedschaft bedeutet

Konkrete Vorteile – von Marktdaten und Netzwerk bis zur Interessenvertretung in Berlin und Brüssel.

Daten

Zugang zur NPL-Datenplattform auf hub.bks-ev.de – mit Marktzahlen, Quoten und Segmenttrends. Dazu exklusive Marktstudien und Gutachten als belastbare Grundlage für Bewertung und Strategie.

Think Tank

Wir liefern der Branche Impulse – mit Marktstudien, Musterverträgen und Grundlagenwissen. In unseren Fachgruppen finden wir gemeinsame Antworten auf praxisrelevante Fragen, bisher u. a. zur Umsatzbesteuerung von NPL-Portfolios, zum Zwangsversteigerungsrecht, zum Datenschutz und zum Insolvenzrecht.

Networking

Veranstaltungen für unsere Mitglieder und die Käuferseite fördern den Austausch in der Branche – mit hochkarätigen Keynote-Speakern auf dem BKS-Management-Tag, dem NPL Forum und dem BKS Roundtable. Der Beirat der BKS ist zudem mit Vertretern der führenden Kreditinstitute in Deutschland besetzt.

Interessenvertretung & Verantwortung

Als beim Deutschen Bundestag registrierter Interessenvertreter setzen wir uns gegenüber Politik und Aufsicht für einen funktionierenden Sekundärmarkt ein – mit eigenem Code of Conduct für Transparenz und Selbstkontrolle. In das NPL Advisory Panel der Europäischen Kommission berufen, bringen wir die Praxissicht direkt in den regulatorischen Dialog in Brüssel ein.

Sichtbarkeit

Ein Eintrag im Mitgliederverzeichnis und Präsenz bei den Veranstaltungen der BKS machen Ihr Unternehmen für Banken, Investoren und Servicer im deutschen NPL-Markt sichtbar.

Nicht sicher, was passt?

Vereinbaren Sie ein kurzes Gespräch – wir finden gemeinsam die passende Mitgliedschaft für Ihr Unternehmen.

Nach Segment

Zugeschnitten auf Ihre Rolle im Markt

Für NPL-Investoren

Vergleichbare Marktdaten und eine direkte Verbindung zur Politik – damit Sie Portfolios sicherer bewerten und Kapital mit klarem Marktblick einsetzen können.

  • NPL-Barometer: Volumina, Quoten und Segmenttrends im Marktüberblick
  • Frühzeitige Einsicht in regulatorische Änderungen am Sekundärmarkt
  • Nähe zum Deal-Flow von Servicern und Banken im Netzwerk
NPL-MarktdatenQ1 2026
50,1 Mrd €NPL-Bestand Deutschland
1,61 %NPL-Quote Deutschland
15,0 %Stage-2-Quote – Frühindikator
6,8 %Gewerbeimmobilien (CRE)
Auszug aus der NPL-Datenplattform – vollständig für Mitglieder auf hub.bks-ev.de

Für Kreditdienstleister

Gestalten Sie die Standards mit, nach denen Sie arbeiten, und bleiben Sie bei Zulassungs- und Passporting-Anforderungen nach der Kreditdienstleister-Richtlinie voraus.

  • Fachgruppen zu Servicing-Standards und Datentemplates
  • Orientierung bei grenzüberschreitender Zulassung und Passporting
  • Sichtbarkeit gegenüber Investoren und Banken, die Servicing-Kapazität suchen
Auf einen Blick
Standards mitgestaltenFachgruppen zu Servicing-Standards und Datentemplates
Zulassung & PassportingOrientierung im EU-Rahmen der Kreditdienstleister-Richtlinie
SichtbarkeitPräsenz gegenüber Investoren und Banken im Netzwerk

Für Banken

Vergleichen Sie Ihre NPL-Position und vernetzen Sie sich mit der Kauf- und Verkaufsseite – mit dem Bank-Level-Modul und einem marktüblichen Transaktionsrahmen.

  • Bank-Level-Daten zum Benchmarking von Exposure und Risikovorsorge
  • Ein standardisierter Datenrahmen für Portfoliotransaktionen
  • Direkter Zugang zu qualifizierten Käufern und Servicern
Auf einen Blick
BenchmarkingExposure und Risikovorsorge mit Bank-Level-Daten einordnen
TransaktionsrahmenStandardisierter Datenrahmen für Portfolioverkäufe
Direkter ZugangQualifizierte Käufer und Servicer im Netzwerk

Für Berater & Dienstleister

Positionieren Sie Ihr Unternehmen im Zentrum der NPL-Community – über die fördernde Mitgliedschaft, die Mitarbeit in Fachgruppen und Präsenz bei Veranstaltungen.

  • Fördernde Mitgliedschaft mit Verzeichniseintrag und Veranstaltungszugang
  • Fachliche Sichtbarkeit über Insights und Fachgruppen
  • Präsenz im Newsletter und in der Branchenkommunikation
Auf einen Blick
Fördernde MitgliedschaftVerzeichniseintrag und Zugang zu allen Veranstaltungen
Thought LeadershipSichtbarkeit über Insights und Mitarbeit in Fachgruppen
BranchenkommunikationPräsenz im Newsletter und im täglichen Pressespiegel

Mitgliedschaftsmodelle

Zwei Wege zur Mitgliedschaft

Alle Preise zzgl. USt. Gruppenmitgliedschaft für verbundene Unternehmen möglich.

Fördernde Mitgliedschaft

Für Dienstleister und Berater der NPL-Branche, die sich zu den Zielen der Vereinigung bekennen.

6.000 €/ Jahr

zzgl. USt.

  • Mitarbeit in den Fachgruppen
  • Ein kostenfreies NPL-Forum-Ticket
  • Networking mit Käufern & Verkäufern
  • Präsenz im Newsletter
  • Eintrag im Verzeichnis der fördernden Mitglieder

Im Detail

Leistungsvergleich

LeistungOrdentliches MitgliedFörderndes Mitglied
Wer kann Mitglied werden?Käufer & Servicer von NPLsDienstleister für die NPL-Branche
Stimmrecht (Mitgliederversammlung)
Lobbying & Interessenvertretung
NPL ForumZwei kostenfreie TicketsEin kostenfreies Ticket
Management-TagEine Freikarte, jede weitere für 300 € (statt 600 €)Eine Freikarte, jede weitere für 300 € (statt 600 €)
RoundtableEin kostenfreies TicketEin kostenfreies Ticket
Fachgruppen
Networking
Zugriff auf Datenprodukte
Exklusive Marktstudien und Gutachten
Jahrespublikation & NPL-Grundlagenbuch
Täglicher Pressespiegel
Unterstützung durch die BKS-Geschäftsstelle
Präsenz im Newsletter
Eintrag im MitgliederverzeichnisAls MitgliedAls förderndes Mitglied

So werden Sie Mitglied

In fünf Schritten zur Mitgliedschaft

Kontakt aufnehmen

Fordern Sie die Antragsunterlagen an – über das Formular oder direkt bei der Geschäftsstelle.

Unterlagen erhalten

Sie erhalten die Mitgliedsunterlagen und Konditionen von der Geschäftsstelle.

Antrag stellen

Reichen Sie Ihren Antrag ein – formlos an den Präsidenten oder die Geschäftsstelle.

Aufnahme

Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium.

Profitieren

Voller Zugang ab dem ersten Tag.

Mitgliedschaft

Antragsunterlagen anfordern

Fordern Sie die Antragsunterlagen an – wir senden sie Ihnen zu. Lieber erst sprechen? Gespräch vereinbaren.

Datenschutzhinweis

FAQ

Häufige Fragen

Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die überwiegend mit dem Erwerb, dem Handel, der Verwaltung oder Verwertung leistungsgestörter Darlehen beruflich betraut ist und diese nicht nur überwiegend als Ersteigentümer der Darlehensforderung innehat. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen der Vereinigung bekennt und diese durch ihre Beiträge fördern will.
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Das Präsidium hat beschlossen, Anträge vorrangig von Unternehmen zu akzeptieren, die im deutschen Markt nachweislich professionelle Standards im Ankauf und Servicing einhalten.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die ordentliche Mitgliedschaft kostet 13.000 € pro Jahr (zzgl. USt.), mit Gruppenmitgliedschaft zu 1.300 € je verbundenem Unternehmen. Die fördernde Mitgliedschaft kostet 6.000 € pro Jahr (zzgl. USt.).
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos an den Präsidenten oder die Geschäftsstelle gerichtet werden. Alle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie im verlinkten Merkblatt.
Wie erhalte ich Zugang zur NPL-Datenplattform?
Der Zugang zum NPL-Barometer und zu den detaillierten Datensätzen für Mitglieder erfolgt über hub.bks-ev.de, sobald Ihre Mitgliedschaft bestätigt ist.
Wie lange bin ich gebunden – und wie kann ich kündigen?
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Präsidenten oder dem Geschäftsführer zu erklären und mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich (§ 5 der Satzung).