Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) und die Deutsche Kreditmarkt-Standards (DKS) haben in Zusammenarbeit mit Deloitte und einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Banken, Investoren und Servicern die NPL-Musterverträge an das Kreditzweitmarktgesetz angepasst. Zusätzlich wurde eine Muster-Kreditdienstleistungsvereinbarung entwickelt.
Das Kreditzweitmarktgesetz stellt viele Akteure im Bereich der NPL-Investoren und Kreditdienstleister vor neue Herausforderungen. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin orientierten sich bei der Strukturierung der Erlaubnisanforderungen an den Mustern aus den Bereichen Factoring und Leasing. Vertragsmuster unterstützen die angestrebte Standardisierung.
Vorteile für Marktteilnehmer und Aufsicht
Die aktualisierten NPL-Musterverträge und die neue Muster-Kreditdienstleistungsvereinbarung bieten mehrere Vorteile:
- Unterstützung der Akteure des NPL-Marktes bei der Erfüllung der Anforderungen des Kreditzweitmarktgesetzes
- Erleichterung der Prüfung durch die Aufsicht, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden
- Förderung der Standardisierung im NPL-Markt
Die entwickelten Muster stehen den Mitgliedern der BKS und DKS auf den jeweiligen Webseiten zur Verfügung.