Europäisches Parlament, Rat und Kommission einigen sich auf Regeln für den NPL-Markt

vom 7. Juni 2021

Bei den Trilog-Verhandlungen zur Richtlinie über “Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten” wurde Seitens des Parlaments nun der Durchbruch verkündet. Es werde nun lediglich noch an technischen Details gefeilt. Dabei werde anerkannt, dass Kreditkäufer keine besondere Genehmigung benötigten, da sie Kredite lediglich ankaufen, aber keine neuen Kredite vergeben. Kreditservicer müssen nach den neuen Regeln eine Genehmigung einholen, um in der gesamten EU tätig werden zu können, und unterliegen der Aufsicht der Mitgliedsstaaten. Auch ein Register über alle Servicer soll geführt werden. Auf Seiten des Verbraucherrechts müssen Schuldner klar und verständlich über die wichtigsten Punkte der Kreditbearbeitung informiert werden.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210531IPR05113/non-performing-loans-deal-struck-on-eu-rules-for-selling-npls-to-third-parties

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