Gutachten schafft Rechtssicherheit

vom 18. Februar 2020

Berlin, 18. Februar 2020 – Beim Verkauf von Kreditportfolios können die Daten der Kreditnehmer unter Beachtung der neuen Regeln des Datenschutzes an die Käufer übertragen werden. Das ergab ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS). Dies gilt auch bereits für die Phase der Prüfung vor dem Verkauf.

„Bei Kreditdaten handelt es sich immer um sensible, persönliche Daten“, erklärt Jürgen Sonder, Präsident der BKS. „Das gilt dann besonders, wenn der Kreditnehmer mit Leistungen im Rückstand ist und der Kredit deshalb an einen Käufer weitergereicht wird.“ Um hier Rechtssicherheit für die Käufer zu schaffen, hat die BKS ein Rechtsgutachten zu den Regeln der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfertigen lassen. „Wir wollten eine Klarstellung, unter welchen Bedingungen die Bereitstellung von Daten im Rahmen von Ankaufsprozessen zahlungsgestörter Forderungen datenschutzrechtlich zulässig ist“, erläutert Jürgen Sonder. Die Frage nach der praktischen Auslegung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO war bis dahin nicht abschließend geklärt.

Prof. Dr. iur. Ralf B. Abel, der als Sachverständiger und Autor für deutsches, europäisches und internationales Datenschutzrecht geachtet ist, erstellte die „Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen von Portfolioankaufsprozessen“, die einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eines Spektrums möglicher Vorgehensweisen aus dem Blickwinkel potenzieller Käufer gibt. Das Ergebnis: Grundsätzlich ist der Verkäufer für die Verarbeitung in Form der Bereitstellung der erforderlichen Daten im Rahmen der Due Diligence datenschutzrechtlich verantwortlich. Seine Verantwortlichkeit umfasst auch die organisatorische und technische Sicherung des von ihm zur Verfügung gestellten Datenraums sowie eine etwaige Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person. Gleichzeitig ist aber auch der potenzielle Käufer bei der Verarbeitung zum Zweck der Analyse und Auswertung der überlassenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

Auf Basis dieser Differenzierung orientiert sich das Gutachten an den relevanten Rechtsgrundlagen, die die Überlassung und Verarbeitung der relevanten Daten datenschutzrechtlich gestatten. Dabei sind Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – im Falle einer dem Verkäufer gegenüber erklärten Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – je nach Art der Vertragsgestaltung zwischen Debitor und Verkäufer und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – für alle übrigen Fallkonstellationen zu berücksichtigen.

Im Falle einer Güterabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen gewahrt und überwiegen nicht, wenn der Grundsatz der Datenminimierung beachtet wird. Darüber hinaus sollen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO nur dort verarbeitet werden, wo dies für eine sachangemessene Analyse erforderlich ist.

Das Gutachten wurde allen Mitgliedern der Vereinigung zur Verfügung gestellt und dient dazu, fundierte Datenschutzkonzepte für eigene Portfoliotransaktionen zu erstellen. „Auf dieser sicheren juristischen Basis lassen sich nun praktikable und datenschutzrechtlich sichere Geschäftsprozesse beim Ankauf von Kreditportfolien ableiten“, betont Jürgen Sonder. „Für die gesamte Kreditwirtschaft wie auch die betroffenen Personen ist das ein wichtiger Schritt.“

Über die BKS

Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) wurde 2007 gegründet, hat ihren Sitz in Berlin und vertritt die Interessen ihrer derzeit 30 im Kredithandel tätigen Mitgliedsunternehmen in

Deutschland. Sie setzt sich zusammen mit ihrem Beirat, der überwiegend aus Vertretern deutscher Kreditinstitute besteht, auf politischer und fachlicher Ebene für einen funktionierenden und transparenten Kredithandel ein. Mit Kauf und Servicing von NPLs (Non-Performing Loans) sichern Kreditdienstleister die Liquidität des Bankensektors. Der Verkauf von notleidenden Darlehensforderungen hilft Banken, Sparkassen und Landesbanken, Risikostrukturen zu verbessern und Liquidität zu sichern, um Neukredite an Darlehensnehmer zu vergeben.

Weitere Informationen unter: www.bks-ev.de.

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