Bundestag verabschiedet Kreditzweitmarktförderungsgesetz

vom 14. Dezember 2023

Berlin, 14.12.2023 – Der Bundestag hat das Kreditzweitmarktförderungsgesetz heute (14.12.2023) in finaler Lesung beschlossen. Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) sieht in der bevorstehenden Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Bundesrat einen wichtigen Schritt zur Institutionalisierung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite (NPL) in der EU. „Insbesondere in Krisenzeiten kann ein funktionierender Transaktionsmarkt mit notleidenden Krediten die Finanzindustrie signifikant unterstützen und selbstverstärkende Abwärtsspiralen verhindern“, erklärt BKS-Präsident Jürgen Sonder.

Das Gesetz ist eng mit der Entwicklung der EU-Richtlinie 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer verknüpft. Sie zielt darauf ab, die Auswirkungen von Finanzkrisen, ähnlich jener von 2008, effektiv zu bewältigen. So konnten die NPL-Bestände in der Eurozone von über einer Billion Euro auf zuletzt 361 Milliarden Euro abgebaut werden. Die Kreditdienstleister-Richtlinie fokussiert auf Aspekte wie Marktzugang, Markttransparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb – insbesondere in solchen europäischen Ländern, in denen der NPL-Sekundärmarkt bisher unreguliert ist.

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz bildet die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten ist der deutsche Inkassomarkt bereits hoch reguliert und arbeitet seit Jahren effizient. „Unsere Intention ist es, dass der deutsche Gesetzgeber nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht und den administrativen und finanziellen Aufwand für Banken, Investoren und Kreditdienstleister verhältnismäßig gestaltet“, sagt BKS-Präsident Sonder. Mit dem Gesetz müssen nun Kreditdienstleister, die notleidende Bankkredite für Kreditkäufer bearbeiten, eine Zulassung bei der BaFin beantragen und zusätzliche Anforderungen erfüllen, die über die bisherigen Vorgaben hinausgehen. „Während der erste Entwurf des Bundesfinanzministeriums noch eine Vielzahl an Regelungen enthielt, die wir als Branchenverband ablehnten, wurden mit dem Regierungsentwurf und der nun beschlossenen Ausschussempfehlung einige wichtige Forderungen der NPL-Branche aufgegriffen“, sagt Sonder.

Die BKS begrüßt insbesondere die folgenden Anpassungen im Gesetz, die dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren:

  • Verlängerte Fristen für Unternehmen, die Kreditdienstleistungen anbieten wollen, bezüglich der Anzeige ihrer Absicht und der Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Die Eliminierung der Anforderung unterjähriger Berichte zur Geschäftsentwicklung und bestimmter laufender Anzeigepflichten.

Jürgen Sonder: „Mit diesem Gesetz wird ein neues Kapitel für die Kreditdienstleister in Deutschland eingeleitet. Im Fokus steht nun der weitere Austausch mit der BaFin, um das Zulassungsverfahren für Kreditdienstleister qualifiziert zu gestalten.“

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