Berlin, 9. September 2025 – Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing hat dem Gesetzgeber eine detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) übermittelt. Darin begrüßt der Verband die Ziele des Gesetzes, den Finanzsektor zu stärken und Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig unterbreitet die BKS konkrete Vorschläge, um die Regelungen für den Kreditzweitmarkt praxistauglicher zu gestalten und die Effektivität des Gesetzes zu sichern.
Im Zentrum der Stellungnahme steht das Angebot, gemeinsam mit der Politik einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der die Stabilität des Finanzplatzes fördert, ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Marktteilnehmer zu schaffen. „Wir möchten unsere Expertise einbringen, um sicherzustellen, dass das Gesetz seine positiven Ziele voll entfalten kann“, so der Verband.
Fokus auf Verhältnismäßigkeit und europäische Harmonisierung
Die BKS regt an, die geplanten Änderungen am Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) gezielt weiterzuentwickeln. Ziel der Vorschläge ist es, die Regulierung auf volkswirtschaftlich relevante Transaktionen zu konzentrieren und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Ein zentraler Punkt ist die Wahrung der Verhältnismäßigkeit, indem die Aufsichtsinstrumente passgenau auf das Risikoprofil des Kreditzweitmarktes zugeschnitten werden.
Darüber hinaus betont die BKS die Bedeutung eines harmonisierten europäischen Binnenmarktes. Die Vorschläge zielen darauf ab, Nachteile für den Finanzstandort Deutschland im EU-Vergleich zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern.
Konkrete Vorschläge für einen effizienten Rechtsrahmen
Um das Gesetz im Sinne seiner eigenen Ziele zu optimieren, schlägt die BKS unter anderem folgende Anpassungen vor:
- Einführung von Mindestgrenzen (Bagatellgrenzen): Um den bürokratischen Aufwand auf relevante Kredite zu fokussieren, werden Schwellenwerte für Verbraucherkredite (200 Euro) und Kredite an Kleinunternehmer (75.000 Euro) vorgeschlagen. Diese Werte orientieren sich an bestehenden gesetzlichen Regelungen.
- Klare Anwendungsbereiche: Für Transaktionen mit Großunternehmen sowie für spezielle Fälle wie Sanierungen oder die Arbeit von Insolvenzverwaltern sollten klare und praxisnahe Ausnahmeregelungen geschaffen werden, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
- Risikoadäquate Aufsicht: Die BKS plädiert für ein maßgeschneidertes Aufsichtsregime, das dem spezifischen Geschäftsmodell und dem geringen systemischen Risiko von Kreditdienstleistern gerecht wird, anstatt pauschal Regelungen aus der Bankenaufsicht zu übernehmen.
Der Verband unterstreicht seine Bereitschaft, diese und weitere Punkte in einem konstruktiven Austausch mit den zuständigen Fachreferenten und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu vertiefen. Ziel sei es, gemeinsam einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der Bürokratieabbau, Verhältnismäßigkeit und die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland miteinander in Einklang bringt.